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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Entwicklungsprogramm Ländlicher RaumFördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich "Wohnen":
  • die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnzwecken
  • die umfassende Modernisierung des bestehenden Hauptgebäudes auch zu Mietwohnungen
  • die innerörtliche Nachverdichtung als Baulückenschluss

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss, nach erfolgreicher Antragsstellung, gewährt. Die Projekte müssen sich innerhalb der historischen Ortslage sowie der angrenzenden Siedlungsflächen bis zu den 1970er Jahre befinden und in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebunden werden. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird grundsätzlich der Fokus auf die Umnutzung leerstehender Bausubstanz gelegt. Die ökologische Komponente der Projekte wird eine sehr starke Gewichtung behalten. Ergänzend zur Förderung von eigengenutztem Wohnraum bleibt die Förderung von Mietwohnungen weiterhin in der Förderkulisse bestehen.


Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich "Grundversorgung":
  • Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen des täglichen Bedarfs (beispielsweise Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien, Bäckereien, ärztliche Versorgung und örtliche Handwerksbetriebe)

Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich "Arbeiten":
  • Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern (Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet)


Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der:
  • Gemeinde Oberried, Herr Weber, Telefon 07661/9305-11.
  • KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH, Herrn Schäfer, Telefon 0761/20710-39

Die Frist für Förderanträge war am 01. August 2023.


Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.